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Förderung der Soziokultur

Neben den in der Richtlinie zur Kulturförderung benannten Schwerpunkten werden durch das Land auch investive Maßnahmen, besonders Beschaffungen, gefördert. Diese sollen dazu dienen, die Arbeit der soziokulturellen Zentren und der sonstigen Akteure mittelfristig effizient zu gestalten oder die Qualität der Arbeit zu verbessern.Zu den Beschaffungen zählen z.B.: Aufführungstechnik und -möblierung, digitale Infrastruktur, aber auch kleinere Renovierungsarbeiten. 

Anträge auf eine Zuwendung sollten im Interesse eines angemessenen Verwaltungsaufwandes eine Höhe von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Die Mitgliedschaft in einem Dachverband ist nicht Voraussetzung für eine Förderung. 

Als Beitrag zur Umsetzung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 sollen weiterhin kulturelle und künstlerische Projekte von Fraueninitiativen, Frauenzentren und vergleichbaren Gruppen gefördert werden. Es wird angestrebt, die Zahl solcher Projekte in Zukunft noch zu erhöhen und auch neue Antragstellerinnen zu erreichen.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartnerin

Sarah-Maria Krüger

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)