Förderung der Literatur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für
- Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
- Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
- Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
- Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
- Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail