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Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Zur Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege werden die folgenden Förderprogramme angeboten:

•    Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 (FP 6301)
•    Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP 7506).

Die erforderlichen Formulare und Informationen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de im Absatz Investitionsförderung abrufbar. (Stichwort: Förderprogramm 6301 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 bzw. Förderprogramm 7506 – Nicht-produktiver investiver Naturschutz).

Eine Antragstellung ist für das FP 7506 fortlaufend möglich.

Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 (FP 6301)

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Auslaufens der aktuellen ELER-Förderperiode für das FP 6301 momentan keine Antragstellung möglich ist.

Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit unter dem o. g. Link bereitgestellt.

Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten“ (Naturschutz-Richtlinien) Erlass des MLU vom 2.5.2016, MBl. LSA 2016, S. 342, geändert durch Erl. des MULE vom 25.1.2017, MBl. LSA 2017, S. 388).


Gefördert werden unter anderem Vorhaben, um Schutz- und Bewirtschaftungspläne auszuarbeiten, Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement, Gebietsbetreuung, Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins, Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (inkl. Hochschulen), gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, das Landesamt für Umweltschutz, der Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“, das Biosphärenreservat „Mittelelbe", das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz", der Naturpark „Drömling", der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und das Landeszentrum Wald.
Die Förderung erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Land Sachsen-Anhalt. Hierbei ist eine Förderung von 80 % –100 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Im Rahmen der Förderperiode gibt es mehrere Auswahlrunden mit entsprechenden Auswahlstichtagen. Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig und auf Förderfähigkeit abschließend geprüft vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.
Die Veröffentlichung der Stichtage erfolgt auf www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm 6301 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000).

Hinweis: Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen bzw. deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, nehmen an diesem Auswahllauf nicht teil. Die Antragsbearbeitung beansprucht ca. 4-6 Wochen.

Bereits geförderte Projekte im Überblick

 

Nicht-produktiver investiver Naturschutz (FP7506)

Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft“ (Richtlinien Investiver Naturschutz) Erl. des MULE vom 19. 7. 2019 – 25-22101/7.1

Gefördert werden investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken und Feldgehölzen, Uferbepflanzungen und Baumreihen, wiedervernässten Flächen, Kleinbiotopen der Agrarlandschaft, zusammenhängenden Biotopen und Halboffen- und Offenlandlebensräumen sowie Grunderwerb von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung und die Erstellung von Schutzkonzepten.

Antragsberechtigt sind Landwirte, andere Landbewirtschafter, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für Gemeinden und Gemeindeverbänden sind 90 % der förderfähigen Ausgaben förderfähig, für die übrigen Zuwendungsempfänger wird eine Zuwendung in Höhe von 100% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.  

Die Antragstellung ist nicht an Fristen oder Stichtage gebunden.

Bereits geförderte Projekte im Überblick

 

Ansprechpartnerin:

Frau C. Weber
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2603
E-Mail 

Informationen und Richtlinien

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)