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Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld

Ansprüche auf Elterngeld sowie auf Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

In Sachsen-Anhalt wird das Elterngeld in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Die Elterngeldstellen sind auch für die Beratung zur Elternzeit zuständig.

Übersicht über die zuständigen Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte: Elterngeldstellen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, dass Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie den Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Weiterführende Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Elterngeldrechner

Tipp:
Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des BMFSFJ nutzen.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie einfach in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf das Elterngeld ermitteln.
Werdende Väter und Mütter geben die Daten ein, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen. Das Angebot hilft werdenden Eltern und Frauen und Männern mit Kinderwunsch bei der gemeinsamen Planung der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes. Mit dem Elterngeldrechner können junge Paare klar erkennen, dass das neue Elterngeld die wirtschaftliche Grundlage der Familie sichert, wenn auch der besser verdienende Partner für eine Zeit die Betreuung des Kindes übernehmen will.

Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist!

Antrag

- Antragsformulare

Online-Antrag (Elterngeld Digital) 

- Datenschutzgrundverordnung zum Online-Antrag

Diese Regelungen gelten für Geburten ab 01.09.2021. Sollte Ihr Kind vor diesem Termin geboren sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit von ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Mutter oder den Vater für jedes Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn.

Weiterführende Informationen zur Elternzeit finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ.

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)


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