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LEADER/CLLD in der Förderphase 2014-2020 im Land Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt kann auf 20 Jahre Erfahrung bei der Umsetzung von LEADER zurückblicken. Im abgeschlossenen Förderzeitraum bis 2014 war Sachsen-Anhalt nach Einschätzung der EU-Kommission bei der Umsetzung von LEADER eine „Vorzeigeregion“ in Europa.

 

Im Förderzeitraum bis 2020 setzt Sachsen-Anhalt als eine von wenigen Regionen in Europa die CLLD-Methode („Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“) um. Bei dieser Methode übernehmen die Akteure, die sich in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammenschließen, vor Ort die Gestaltung ihrer ländlichen Regionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Themen Daseinsvorsorge, Stärkung der ländlichen Wirtschaft, Tourismus, Natur und Kultur. Eine weitere Besonderheit der CLLD-Methode ist die mögliche Förderung konkreter Projekte aus den drei EU-Fonds ELER, EFRE und ESF. Insgesamt stehen im Förderzeitraum bis 2020 rund 100 Mio. Euro für die Stärkung der ländlichen Gebiete Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

 

Zum Start der neuen Förderphase gab das Landesverwaltungsamt im Juli 2015 nach umfangreicher Prüfung der Lokalen Entwicklungsstrategien unter Beteiligung seiner Fachreferate sowie der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten das Votum zur Bestätigung von 23 Lokalen Aktionsgruppen im Land. Die offizielle Anerkennung erfolgte am 20. August 2015 durch den Finanzminister Bullerjahn gemeinsam mit Staatssekretärin Keding vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und Landesverwaltungsamt-Präsident Pleye.

 

Weiterhin übernimmt das Referat „Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit“ des Landesverwaltungsamtes als zentrale Koordinierungs- und Bündelungsbehörde zur Durchführung und Unterstützung des LEADER/CLLD-Prozesses in Sachsen-Anhalt folgende Aufgaben:

 

  • Prüfung der Einhaltung der LEADER-Regularien (Geschäftsordnungen, Prioritätenlisten usw.)
  • Bewilligung von Projektanträgen für LEADER-Managements, für LEADER/CLLD-Vorhaben und für Kooperationsvorhaben
  • Zentrale Finanzkontrolle und -steuerung
  • Fachaufsicht bei der Umsetzung der LEADER-Maßnahmen (Mainstream)
  • Unterstützung des LEADER-Netzwerkes

 

Ausführliche Informationen zu LEADER/CLLD im Land Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des LEADER-Netzwerkes.

 

           

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)