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Umschulung im Bereich Bäderbetriebe

Eine Umschulung soll gemäß § 1 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Mit einer solchen Maßnahme haben Sie die Möglichkeit, sich in einem neuen Berufsfeld ausbilden zu lassen.

Die Umschulung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe richtet sich vor allen an Rettungsschwimmer/innen, Badewärter/innen, Saunameister/innen sowie Personal aus Bäderbetrieben, welche noch umfangreicher in die Organisation eines solchen Betriebs mitwirken wollen. Aus rechtlicher Sicht gibt es bezüglich der Vorbildung keine besonderen Voraussetzungen. Eine vorherige Ausbildung ist nicht notwendig. Ausreichend ist vielmehr eine Berufstätigkeit als Fachkraft, Angelernter oder auch als Ungelernter.

In der Umschulung werden die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen vermittelt, um die Aufgaben eines/einer Fachangestellten für Bäderbetriebe (siehe Auszubildende) zu erfüllen.

Die Berufsbildende Schulen des Landkreises Wittenberg- Europaschule bietet nach Bedarf Umschulungslehrgänge an. Es ist möglich, in die Berufsschulklasse des 2. Lehrjahres einzusteigen. Diesbezüglich sollten folgende Schritte unternommen werden:

  1. Vorhandensein einer geeigneten Ausbildungsstätte,
  2. Abschluss eines Umschulungsvertrags mit der Agentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger und
  3. Anmeldung in der Berufsschule Wittenberg durch die Ausbildungsstätte.

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.