Förderung der Kinder- und Jugendkultur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, zum Beispiel für
- Projekte im Rahmen der kulturellen Jugendbildung,
- Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen, vor allem Programm "Kultur in Schule und Verein", Kooperation Schule-Bibliotheken, Kooperation Schule-Musikschulen, Kooperation Schule-freie Theater,
- innovative und Modellprojekte
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Helen Tantz
Telefon: +49 345 5141592
E-Mail