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Förderungen

Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beabsichtigt die Neuregelung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Erl. des MS vom 4.12.2018, geändert durch Erl. des MS vom 29.6.2022) mit Wirkung vom 01.03.2024. Die Mitzeichnung des Richtlinienentwurfs durch das Ministerium der Finanzen und den Landesrechnungshof ist nunmehr erfolgt. Das Ministerium hat eine Veröffentlichung des Erlasses veranlasst.

Mit der Veröffentlichung wird die Richtlinienänderung rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft treten. Dies hat das Ministerium auch im Rahmen eines Vorgriffs-Erlasses geregelt.

Mit der Neufassung der Richtlinien werden sowohl Änderungen in der Höhe von einigen Förderungen als auch Änderungen in der Umsetzung in einigen Förderbereichen der Richtlinien erfolgen. Zudem erfolgt eine Einbeziehung der Förderung von Sachausgaben bei den Jugendbildungsreferenten. Nachfolgende werden Unterlagen im Rahmen der Richtlinienänderung zur Verfügung gestellt:

Handreichungen

Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Ju-gendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitenden (juleica)

Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe

Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII

Jugendbildungsstätten

Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII

Antragsdokumente zur Richtlinienänderung

Änderungsantrag Förderung der Verwaltungsausgaben der Jugendverbände 2024

Änderungsantrag Förderung Jugendbildungsreferenten 2024

Antrag Beispiel Jugendbildungsreferenten 2024

AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten. Nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung im Jahr 2024 erfolgt eine Anpassung der Dokumente.

Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2022

2.1 Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitern

2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe

2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII

2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII

2.5 Jugendbildungsstätten

2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII 

2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

2.8 Erzieherischer Kinder-​ und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII

Allgemeine Unterlagen zu den Zuwendungsverfahren

Weitere Förderungen

Grundlagen der Förderung

Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.

Informationen und Hinweise

Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.

Anschrift

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  +49 345 514 1619
Fax: 0345 514 1719

Referatsleiterin

Frau Specht

Telefon +49 345 514 - 1625
E-Mail