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Erwerb eines Schiffsführerscheins

Der Schiffsführer in der gewerblichen Schifffahrt im Geltungsbereich der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung muss über ein entsprechendes Patent verfügen. Ein solches Patent kann nach der Binnenschifferpatentverordnung erworben werden. Dabei muss dieses Patent die Berechtigung zum Führen eines Fahrgastschiffes auf den Bundeswasserstraßen beinhalten.

Ein weiteres Patent wird durch das Land Sachsen-Anhalt selbst angeboten. Dieser Schiffsführerschein kann gemäß Paragraf 8 Absatz 3 der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung erworben werden.

Ansprechpartner:

Den Prüfungsausschuss für den Schiffsführerschein erreichen Sie unter

Landesverwaltungsamt
Referat Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Fax: +49 345 514-1829

Vorsitzender des Prüfungsausschusses:

Herr Haupt
Telefon: +49 345 514-1564
E-Mail

Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Landesschifffahrts- und Hafenverordnung

Prüfungsordnung für den Erwerb des Schiffsführerscheins

Prüfungsumfang Prüfung Kategorie A (wird derzeit überarbeitet)

Prüfungsumfang Prüfung Kategorie B (wird derzeit überarbeitet)

Antrag auf Erwerb eines Schiffsführerscheins (nicht barrierefrei)

Formulare zum Download:

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)