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Leistungen

Leistungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) werden auf Antrag frühestens ab Antragsmonat gewährt, sofern hierfür die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 4 LBliGG).

Nach § 2 LBliGG sind Pflegeleistungen auf das Blindengeld anzurechnen.   

Bei einer Einordnung

  1. in den Pflegegrad 2 nach § 15 Abs. 3 S. 4 Nr. 2 SGB XI werden 46 v.H. des Betrages nach § 37 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 SGB XI und

  2. bei einer Einordnung in die Pflegegrade 3 bis 5 nach § 15 Abs. 3 S. 4 Nrn. 3 bis 5 SGB XI werden 33 v.H. des Betrages nach § 37 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 SGB XI angerechnet.

§ 3 Abs. 1 LBliGG normiert den Grundsatz, wonach sich das Blindengeld für Blindheit um die Hälfte vermindert, solange sich die anspruchsberechtigte Person in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung aufhält, es sei denn, dass die Kosten dieses Aufenthaltes überwiegend von ihm oder einem nach bürgerlichem Recht unterhaltspflichtigen Dritten getragen werden oder es sich um eine stationäre Einrichtung zur schulischen und berufliche Ausbildung handelt.

 

Es ergeben sich somit folgende Leistungen: 

Blindengeld

Beträge
ab 01.07.2023

Beträge
ab 01.01.2024

Minderjährige                                          294,76 Euro 294,76 Euro
Erwachsene            424,44 Euro 424,44 Euro
Hochgradige Sehbehinderung                       61,30 Euro           61,30 Euro
Gehörlosengeld              61,30 Euro 61,30 Euro

 Zahlbeträge infolge der Anrechnung von Pflegeleistungen nach § 2 LBliGG

Anrechnung                                   

Beträge
ab 01.07.2023

Beträge
ab 01.01.2024

Pflegegrad 2                                     

Erwachsene:     279,08 Euro

Minderjährige:   149,40Euro

Erwachsene:     271,72 Euro

Minderjährige:   142,04 Euro

Pflegegrad 3-5    

Erwachsene:     244,59 Euro

Minderjährige:   114,91 Euro

Erwachsene:     235,35 Euro

Minderjährige:   105,67 Euro

Heim

Eigenanteil an den Heimkosten      
mehr als 50 %:

Erwachsener:  424,44 Euro

Minderjährige: 294,76 Euro

Eigenanteil an den Heimkosten
weniger als 50%:  

Erwachsene:   212,22 Euro

Minderjährige: 147,38 Euro

Eigenanteil an den Heimkosten      
mehr als 50 %:

Erwachsener:  424,44 Euro

Minderjährige: 294,76 Euro

Eigenanteil an den Heimkosten
weniger als 50%:  

Erwachsene:   212,22 Euro

Minderjährige: 147,38 Euro

 

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Anschrift postalisch

Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht - Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBLiGG
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Oliver Bohn

Referatsleiter

Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
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