Menu
menu

Allgemeine Informationen zur Flurbereinigung/Flurneuordnung

Das klassische Instrument zur Um- oder Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum

Die Flurbereinigung/Flurneuordnung soll die Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirtschaft verbessern und den ländlichen Raum gestalten.

Im Vordergrund der Flurbereinigung/Flurneuordnung steht die Aufgabe der Konfliktlösung im Zusammenhang mit der Landnutzung sowie die Unterstützung einer integrierten ländlichen Entwicklung zu.

Gleichzeitig sind naturschutzfachliche Gesichtspunkte stärker in die Flurbereinigung/Flurneuordnung einbezogen. Ein vorausschauendes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Bodenmanagement gewinnt zunehmend an Bedeutung.

In Sachsen-Anhalt wurden und werden zukünftig mit der höchsten Priorität Unternehmensflurbereinigungen durchgeführt. Damit sollen die Auswirkungen großflächiger Flächeninanspruchnahme bei Investitionen in die Infrastruktur auf den einzelnen Bodeneigentümer, den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sowie den ländlichen Raum minimiert werden.

Einleitung des Verfahrens

Das Referat - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit als obere Flurbereinigungsbehörde übt die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten durch Kontrollen und als Widerspruchsbehörde aus. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Flurbereinigungsbehörde).

Ein Verfahren kann auf Antrag (Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG oder § 53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz) oder durch die Flurbereinigungsbehörde eingeleitet werden. Nach § 5 FlurbG sind zum geplanten Verfahren die voraussichtlich Beteiligten aufzuklären und die in Absatz 2 und 3 genannten Institutionen zu hören und zu unterrichten.

Je nach Verfahrensart wird das Verfahren durch Beschluss (Verwaltungsakt) der oberen Flurbereinigungsbehörde oder der Flurbereinigungsbehörde angeordnet.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Flurbereinigung/Flurneuordnung finden Sie bei der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung.

 

zurück

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)