Landesjugendamt
Ein herzliches Willkommen auf den Seiten des Landesjugendamtes
Das Landesjugendamt ist als obere Landesjugendbehörde im Landesverwaltungsamt verortet. Es besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung des Landesjugendamtes, die Referate Kinder und Jugend sowie Familie und Frauen, führen die laufenden Geschäfte. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe. Er gibt Empfehlungen und bietet Beratung für die Tätigkeit der Jugendämter an, insbesondere für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie für die Förderung und öffentliche Anerkennung dieser Träger.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu den einzelnen Aufgaben der Verwaltung, Empfehlungen, Formulare sowie Kontaktdaten für Ihre Anfragen.
Kinder und Jugend
Frau Specht
Referatsleiterin/ Verwaltungsleiterin
Tel.: 0345 514-1625
E-Mail
Im Referat werden Aufgaben des überörtlichen Jugendhilfeträgers in den folgenden Bereichen bearbeitet:
- überörtliche Jugendhilfeplanung
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Fachaufsicht bei der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Kostenerstattung für Schulfahrten
- Fachaufsicht bei der Aufgabenwahrnehmung nach § 20 Kinderförderungsgesetz
- Fachberatung und Fortbildung für Träger von Kindertageseinrichtungen
- Bewirtschaftung von Fördermitteln (Förderung von Projekten/Institutionen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, des Landesmodellprogramms "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher", der Demokratieförderung, Geschlechtergerechtigkeit/LSBTTI und des Bürgerschaftlichen Engagements)
Familie und Frauen
N.N.
Vertretung: Frau Brüning
Tel.: 0345 514-1607
E-Mail
Im Referat werden Aufgaben des überörtlichen Jugendhilfeträgers in den folgenden Bereichen bearbeitet:
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach § 45a SGB VIII (Einrichtungsaufsicht)
- Fachberatung und Fortbildung für Träger von (teil-)stationären Einrichtungen
- Landesstelle zur Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen
- Kostenerstattung
- internationale Adoptionsvermittlung
- Pflegekinderhilfe
- Förderung assistierter Reproduktion
- Zuwendung für Mehrlingsgeburten
- Elterngeld
- Bewirtschaftung von Fördermitteln (Familienförderung, Frauenförderung, Förderung der Beratungsstelle "Pro Mann")