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Bekanntmachung entsprechend § 27a VwVfG - Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz in den Gemarkungen Kröllwitz und Trotha

Veröffentlichung nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz

des Landesverwaltungsamtes – Referat Wasser über die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben „Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz“ in den Gemarkungen Kröllwitz und Trotha.

Vorhabenträgerin: 

Prof. Schuh Securities GmbH
Anhalter Straße 13
06108 Halle (Saale)

Für das oben genannte Vorhaben wurde ursprünglich auf Antrag der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) im März 2005 das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) in Verbindung mit §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingeleitet. Die Vorhabenträgerin beantragte zudem wasserrechtliche Bewilligungen zur Benutzung des Saalewassers zum Zwecke der Energiegewinnung mittels Wasserkraft. Das Planfeststellungsverfahren schloss das notwendige wasserrechtliche Verfahren mit ein.

Nach Einleitung des Anhörungsverfahrens lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 07.04. – 06.05.2005 bei der Stadt Halle zur Einsichtnahme aus. Der Erörterungstermin fand nach Anpassung der Planunterlagen (1. Planänderung) am 23.06.2010 statt.

Nach Übernahme des Vorhabens durch die Prof. Schuh Securities GmbH im Dezember 2014 wurden die Planunterlagen im Zuge einer 2. Planänderung grundlegend überarbeitet und der Planfeststellungsbehörde im November 2017 vorgelegt. Im Ergebnis der fachbehördlichen Abstimmungen wurden die Planunterlagen letztmalig im Juni 2023 ergänzt bzw. aktualisiert.

Die aktualisierten Planunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen liegen in der Zeit

vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023

im Foyer der Stadtverwaltung Halle (Saale)
Neustädter Passage 18,
06122 Halle (Saale),

während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Montag:       8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:     8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:     8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:         8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes keine Auslegung nach § 73 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA darstellt. Zudem werden Formvorschriften für die Erhebung von Einwendungen sowie die Einwendungsfristen gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht berührt. Aus diesem Grund sind Einwendungen per E-Mail ausgeschlossen.

Die Planunterlagen zum Anhörungsverfahren werden jeweils am ersten Tag der Auslegung freigeschaltet und bis zum Ende des Auslegungszeitraumes zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Planungsunterlagen

Teil A - Technischer Erläuterungsbericht

2 Anlagen Technischer Erläuterungsbericht

Teil B - Naturschutzfachplanung

Teil C - Fachgutachten

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)