Förderung der Bildenden Kunst
Allgemeine, inhaltliche Informationen
- Förderung der Kunstvermittlung im Rahmen von Ausstellungen, Kunstprojekten, Symposien, insbesondere Landeskunstausstellungen, Stipendiatenausstellungen
- Unterstützung der Herausgabe von Publikationen (insbesondere Erstkataloge)
- Aufenthaltsstipendien in Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Formular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind gegebenenfalls mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
- Mit dem Antrag sind die künstlerische Vita und Arbeitsproben aus dem bisherigen Schaffen des/der betreffenden Künstlers/Künstlerin einzureichen.
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail