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Fluglärmbeschwerden

Um Beeinträchtigungen in der Wohnqualität durch den Luftverkehr zu minimieren, wird der Flugbetrieb unter Lärmgesichtspunkten optimiert. Es werden unter anderem folgende Maßnahmen praktiziert:

  • Freiwillige, erweiterte Betriebszeiteneinschränkungen für die Ruhezeiten,
  • Lärmabhängige Landeentgelte,
  • Geräuschoptimierte Platzrunden (standardisierte An- und Abflugverfahren).

Wohin kann ich mich als Betroffene/-r wenden?

Fluglärm von Luftverkehrsstandorten/Flugplätzen innerhalb Sachsen-Anhalts 

Das Landesverwaltungsamt als Obere Luftfahrtbehörde ist die zuständige Behörde im Hinblick auf Fluglärmbelästigungen, die durch Luftfahrzeuge von Luftverkehrsstandorten innerhalb Sachsen-Anhalts begründet sind.

Fluglärmbeschwerden sind schriftlich zu richten an:

  • Landesverwaltungsamt, Referat 307, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
  • Per Fax unter 0345-514 1829 oder
  • Per E-Mail

Fluglärm vom Flughafen Leipzig/Halle

Für Fluglärm, der von Luftfahrzeugen des Flughafens Leipzig/Halle ausgeht, ist das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt als Oberste Luftfahrtbehörde zuständig. Lärmbeschwerden sind schriftlich an Luftverkehr-mlv(at)sachsen-anhalt.de zu richten.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle/Magdeburg: +49 345 514-0

und

Dessau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)