Fluglärmbeschwerden
Um Beeinträchtigungen in der Wohnqualität durch den Luftverkehr zu minimieren, wird der Flugbetrieb unter Lärmgesichtspunkten optimiert. Es werden unter anderem folgende Maßnahmen praktiziert:
- Freiwillige, erweiterte Betriebszeiteneinschränkungen für die Ruhezeiten,
- Lärmabhängige Landeentgelte,
- Geräuschoptimierte Platzrunden (standardisierte An- und Abflugverfahren).
Wohin kann ich mich als Betroffene/-r wenden?
Fluglärm von Luftverkehrsstandorten/Flugplätzen innerhalb Sachsen-Anhalts
Das Landesverwaltungsamt als Obere Luftfahrtbehörde ist die zuständige Behörde im Hinblick auf Fluglärmbelästigungen, die durch Luftfahrzeuge von Luftverkehrsstandorten innerhalb Sachsen-Anhalts begründet sind.
Fluglärmbeschwerden sind schriftlich zu richten an:
- Landesverwaltungsamt, Referat 307, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Per Fax unter 0345-514 1829 oder
- Per E-Mail
Fluglärm vom Flughafen Leipzig/Halle
Für Fluglärm, der von Luftfahrzeugen des Flughafens Leipzig/Halle ausgeht, ist das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt als Oberste Luftfahrtbehörde zuständig. Lärmbeschwerden sind schriftlich an Luftverkehr-mlv(at)sachsen-anhalt.de zu richten.






