Zuwendungen zur Förderung von in Sachsen-Anhalt genutzten Lastenrädern
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuanschaffung von in Sachsen-Anhalt genutzten fabrikneuen Lastenrädern sowie elektrisch unterstützten fabrikneuen Lastenrädern (Lastenpedelecs) durch Privatpersonen, KMUs, Vereine, Verbände und Kommunen. Die Lastenräder und Lastenpedelecs können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen beziehungsweise mehr Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
Was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähig sind S-Pedelecs, E-Bikes, gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenräder oder Lastenpedelecs sowie Prototypen.
Zweck der Zuwendung
Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, Lastentransporte vom motorisierten Kraftfahrzeugverkehr auf Lastenräder und elektrisch unterstützte Lastenräder zur Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie zur Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich zu verlagern.
Förderrichtlinien
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Lastenrädern, RdErl. des MLV vom 01.04.2020 - 37.3-06513, veröffentlicht im MBl. LSA, Nr. 14/2020, S. 129
Fördervoraussetzungen, u.a.
- mit der Beschaffung darf noch nicht begonnen worden sein
- Lastenräder und Lastenpedelecs müssen in Sachsen-Anhalt genutzt werden
- Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Daten
Fördersatz
Privatpersonen
- bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.500 Euro für maximal ein Lastenrad oder Lastenpedelec
KMUs, Vereine, Verbände, soziale oder ähnliche Einrichtungen und Kommunen
- bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.500 Euro je Lastenrad oder Lastenpedelec
- maximal zehn Lastenräder oder Lastenpedelecs
Die beantragte Zuwendung muss im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen (Bagatellgrenze). Doppelförderung und Kumulierung mit anderen Zuwendungen sind nicht zulässig.
Zuwendungsempfänger
- Privatpersonen mit erstem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, ABI. EU L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff. mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt,
- Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt
- sowie Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Termin der Antragstellung
Anträge sind spätestens bis zum 30.09.2020 zu stellen (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrages bei der Bewilligungsbehörde).
Wichtig! Die Fördermittel der Richtlinie sind ausgeschöpft. Es können derzeit keine weiteren Anträge bewilligt werden. Sofern die Richtlinie mit weiteren Fördermitteln untersetzt wird, erfolgt eine Aktualisierung der Homepage und ein erneuter medialer Förderaufruf.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
- Produktdatenblätter/Herstellernachweise, aus denen die Nutzlast eindeutig hervorgeht
- Erklärung zur Anerkennung der Zweckbindung
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
bei Privatpersonen
- eine Kopie des Lichtbildausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bezüglich der Kopie des Lichtbildausweises wird auf § 20 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) hingewiesen
bei KMU
- ein Nachweis für den Hauptsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen-Anhalt sowie die De-minimis-Erklärung. Der Nachweis für den Hauptsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens kann erbracht werden durch:
- eine Kopie des Gewerbescheins,
- eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder
- eine Kopie des letzten Steuerbescheids im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit, aus dem hervorgeht, dass Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Sachsen-Anhalt erzielt werden
bei Vereinen, Verbänden, sozialen oder ähnliche Einrichtungen
- ein Nachweis für den Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt (beispielsweise die Eintragung im Vereinsregister)
bei Kommunen
- die Benennung einer Kontaktperson mit entsprechenden Kontaktdaten (Adresse, E- Mail, Telefon)
Formulare für Zuwendungen
Antragsverfahren
- Antrag zur Zuwendung
- Merkblatt zum Antrag
- Erklärung zur Zweckbindung
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Empfangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht
Bei KMU zusätzlich erforderlich
Weitere Formulare
Ansprechpartner
Hinweise zum Verfahren
Die Zuwendungen werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Antragseingang ein Losentscheid. Eine Überförderung ist ausgeschlossen.