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Planfeststellungsverfahren

Referatsleiter:

Christian Hundrieser

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1280
E-Mail

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

(Informationen zu den einzelnen Verfahren/ Download von Planunterlagen und Planfeststellungsbeschlüssen)

Bekanntmachungen zu Freistellungsverfahren

(Bekanntmachungstexte für die jeweiligen Freistellungsverfahren zum Download)

 Allgemeines:

Soll eine neue Straße gebaut werden, bedarf es hierfür einer besonderen Art der Genehmigung. Dies deshalb, weil sich raumbedeutsame Vorhaben auf Rechte betroffener Grundeigentümer und dinglicher Berechtigter unterschiedlich auswirken. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Dies qualifiziert sich durch die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, die sich in das Verfahren einbringen kann, der Beteiligung einer Vielzahl an Trägern öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen. Es ist nur ein Verfahren nötig(Konzentrationswirkung), in welchem alle Auswirkungen auf Mensch und Natur erfasst und bewertet werden. Die zu treffende Abwägungsentscheidung über das Ob und Wie des zugelassenen Projektes ergeht am Verfahrensende im Planfeststellungsbeschluss.

Zu den planfestzustellenden Vorhaben und somit Aufgaben des Referates gehören:

  • der Bau oder die Änderung von Bundesstraßen
  • für Maßnahmen an Bundesautobahnen (Bedarfsplanmaßnahmen) ist das Landesverwaltungsamt die Planfeststellungsbehörde bei Verfahren nur, die bis zum 31. Dezember 2020 eingeleitet wurden. Seit dem 1. Januar 2021 ist hier das Fernstraßen-Bundesamt zuständig
  • der Bau oder die Änderung von Landesstraßen
  • der Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • die Errichtung oder Änderung von Hochspannungsfreileitungen ab 110-kV sowie Gasversorgungsleitungen mit einer Nennweite von mehr als DN 300 mm
  • das Anlegen oder Ändern von Flughäfen und Landeplätzen
  • der Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer nicht bundeseigenen Eisenbahn sowie entsprechende Freistellungsverfahren nach § 23 AEG 
  • in Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes der Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen nur als Anhörungsbehörde (gilt nur noch für solche Verfahren, wenn sie vor dem 06.12.2020 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt und nach Prüfung der Unterlagen für eine Anhörung an das LVwA übergeben werden)

 

 

Weitere Informationen:

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)