Leistungen
Die Art und Höhe der Leistungen bestimmt sich bei allen Gesetzen des sozialen Entschädigungsrechts nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen können gegenüber Beschädigten wie auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch an hinterbliebene Eltern gewährt werden. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
- Heil- und Krankenbehandlung
- orthopädische Versorgung
- berufliche Rehabilitation
- Renten an Beschädigte und Hinterbliebene
(einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
- Leistungsübersicht (Ost)
- Leistungsübersicht (West) - Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
- Fürsorgeleistungen
(in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung) - Sterbe- und Bestattungsgeld
für Schädigungen im Ausland
- Einmalzahlungen an
Geschädigte, Witwen/er, hinterbliebene Lebenspartner, Betreuungsunterhaltsberechtigte, Vollwaisen und Halbwaisen - Maßnahmen der Heilbehandlung, medizinischen Rehabilitation einschließlich psychotherapeutischer Angebote für Geschädigte
- psychotherapeutische Maßnahmen für
- Hinterbliebene
- Eltern, deren minderjährige Kinder an den Folgen
der Gewalttat im Ausland versterben. - Zuschuss zu den Überführungs- und Beerdigungskosten.