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Leistungen


Die Art und Höhe der Leistungen bestimmt sich bei allen Gesetzen des sozialen Entschädigungsrechts nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen können gegenüber Beschädigten wie auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch an hinterbliebene Eltern gewährt werden. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung

  • orthopädische Versorgung

  • berufliche Rehabilitation

  • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene
    (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
    - Leistungsübersicht (Ost)
    - Leistungsübersicht (West)

  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung

  • Fürsorgeleistungen
    (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)

  • Sterbe- und Bestattungsgeld

für Schädigungen im Ausland

  • Einmalzahlungen an
    Geschädigte, Witwen/er, hinterbliebene Lebenspartner, Betreuungsunterhaltsberechtigte, Vollwaisen und Halbwaisen

  • Maßnahmen der Heilbehandlung, medizinischen Rehabilitation einschließlich psychotherapeutischer Angebote für Geschädigte

  • psychotherapeutische Maßnahmen für
    - Hinterbliebene
    - Eltern, deren minderjährige Kinder an den Folgen
      der Gewalttat im Ausland versterben.

  • Zuschuss zu den Überführungs- und Beerdigungskosten. 


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Anschrift

Versorgungsamt- Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Versorgungsamt- Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)