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Gesetzestexte zum Opferentschädigungsgesetz


Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Wortlaut des Opferentschädigungsgesetzes sowie weiterer Gesetze und Normen, die den Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz regeln. 

 

Gesetz

Beschreibung

Opferentschädigungsgesetz

Das Opferentschädigungsgesetz regelt die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen Opfer von Gewalttaten Leistungen erhalten können.

Bundesversorgungsgesetz

Nach dem Bundesversorgungsgesetz bestimmt sich der Umfang und die Höhe der Leistungen, welche die Berechtigten erhalten.

Versorgungsmedizinverordnung 
 

Anlage zur VersMedV

Änderungsverordnungen zur VersMedV

 

Die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) dient dem ärztlichen Sachverständigen/Gutachter als Grundlagen für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung der Schädigungsfolgen.

soziales Entschädigungsrecht

Gesetze und Verordnungen, die Anwendung finden, wenn Personen einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht. (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Infektionsschutzgesetz, Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz, ... und damit zusammenhängende Verordnungen)

Gesetze zur sozialen Sicherung

Übersicht und Wortlaut der Gesetze zur sozialen Sicherung. Hier finden Sie sowohl die allgemeinen und verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht als auch die einzelnen Sozialleistungsgesetze (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung und vieles mehr.)

Gewalttaten im Ausland

Gesetzesänderung § 3a OEG

Das Opferentschädigungsgesetz findet auch für Schädigungen infolge Gewalttaten im Ausland Anwendung, die ab dem 01.07.2009 erfolgen.

 

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Anschrift

Versorgungsamt- Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Versorgungsamt- Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)