Gesetzestexte zum Opferentschädigungsgesetz
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Wortlaut des Opferentschädigungsgesetzes sowie weiterer Gesetze und Normen, die den Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz regeln.
Gesetz | Beschreibung |
Das Opferentschädigungsgesetz regelt die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen Opfer von Gewalttaten Leistungen erhalten können. | |
Nach dem Bundesversorgungsgesetz bestimmt sich der Umfang und die Höhe der Leistungen, welche die Berechtigten erhalten. | |
Änderungsverordnungen zur VersMedV
| Die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) dient dem ärztlichen Sachverständigen/Gutachter als Grundlagen für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung der Schädigungsfolgen. |
Gesetze und Verordnungen, die Anwendung finden, wenn Personen einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht. (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Infektionsschutzgesetz, Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz, ... und damit zusammenhängende Verordnungen) | |
Übersicht und Wortlaut der Gesetze zur sozialen Sicherung. Hier finden Sie sowohl die allgemeinen und verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht als auch die einzelnen Sozialleistungsgesetze (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung und vieles mehr.) | |
Das Opferentschädigungsgesetz findet auch für Schädigungen infolge Gewalttaten im Ausland Anwendung, die ab dem 01.07.2009 erfolgen. |