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Das Opferentschädigungsgesetz

Jede Person, die in Deutschland Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wird und eine gesundheitliche Schädigung erleidet, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Deutsche und ihnen gleichgestellten Ausländer können eine Einmalzahlung und Maßnahmen der Heilbehandlung erhalten, wenn Sie nach dem 30.06.2009 Opfer einer Gewalttat im Ausland geworden sind.

Anschrift

Versorgungsamt- Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Versorgungsamt- Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)