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Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge wird von der Hauptfürsorgestelle durchgeführt, umfasst alle Fürsorgeleistungen des sozialen Entschädigungsrechts und dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung (Versorgungsamt).

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auch anerkannte Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Infektionsschutzgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten.

Achtung: Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz obliegt seit dem 01.01.2016 dem

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
-BAPersBw-
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline der Bundeswehr: 0800 - 7241428
E-Mail
Link

 

Anschrift

Versorgungsamt- Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Versorgungsamt- Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)