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Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt, für den das Referat Wasser als Planungsbehörde zuständig ist.

Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Anteile Sachsen-Anhalts an den Flussgebieten Elbe und Weser steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Koordinierung der sich daraus ableitenden Maßnahmen und deren Umsetzung (Projektmanagement). Wesentliche Grundlage für die Maßnahmenplanung sind u. a. Gewässerentwicklungskonzepte, die durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft erarbeitet werden. Mit diesen wasserwirtschaftlichen Fachplanungen werden flussgebietsbezogen geeignete Maßnahmen in den betreffenden Gewässern bzw. -abschnitten und den dazugehörigen Auenräume ausgewiesen. Mit der Umsetzung der Gewässerentwicklungskonzepte soll der gute ökologische Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potenzial erreicht werden.

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. Neben der Information der Öffentlichkeit durch die Herausgabe von Broschüren, Faltblättern und Postern erfolgen insbesondere die Anhörung sowie die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit auf regionaler und lokaler Ebene (u. a. Gewässerforen). Darüber hinaus werden Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt (Schülerwettbewerbe, Unterrichtsmaterialien). Auch ein Fachportal mit Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt wurde eingerichtet.
Aktuelle chemisch-physikalische, biologische, hydromorphologische und hydrologische Daten zum Zustand der Gewässer können im Datenportal des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft abgerufen werden.