Recht/Planfeststellung
Der Referentenbereich Recht / Planfeststellung übt zusammen mit den Referentenbereichen Wasserwirtschaft und Wasserrahmenrichtlinie / Hochwasserrisikomanagementrichtlinie als Aufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) aus. Hierzu gehört auch die Aufsicht über das Einrichten und Führen des Wasserbuches sowie die Leitung des Segmentes Wassernutzungsverwaltung des im Aufbau befindlichen digitalen Wasserbuches.
Als Widerspruchsbehörde gegen Verwaltungsentscheidungen der unteren Wasserbehörden ergehen Widerspruchsbescheide, die nur noch mit Klagen bei den Verwaltungsgerichten angefochten werden können.
In seiner Tätigkeit als Vollzugsbehörde werden vom Referat Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren u. a.:
- zum Ausbau von Gewässern erster Ordnung (Tagebaurestseen, Kiesseen, Wasserkraftnutzung),
- bei Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes (Deichbau, Hochwasserrückhaltebecken,
Flutungspolder), - für Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern von wassergefährdenden Stoffen sowie
Wasserfernleitungen und - zu Talsperren und Wasserspeichern
durchgeführt.
• Aktuelle Planfeststellungsverfahren






