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Förderung von Projekten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

In Sachsen-Anhalt werden Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte gefördert.

Grundlage für die Förderung sind die „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten“ Erlass des MLU vom 2.5.2016, MBl. LSA 2016, S. 342, geändert durch Erl. des MULE vom 25.1.2017, MBl. LSA 2017, S. 388).

Gefördert werden unter anderem Vorhaben, um Schutz- und Bewirtschaftungspläne auszuarbeiten, Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement, Gebietsbetreuung, Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins, Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (inkl. Hochschulen), gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, das Landesamt für Umweltschutz, der Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“, das Biosphärenreservat Mittelelbe, das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, der Naturpark Drömling, der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und das Landeszentrum Wald.

Die Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt.

Die erforderlichen Antragsunterlagen und ein Merkblatt für die Antragsteller sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung ländlicher Raum, Formulare/Informationen, Förderprogramm 6301 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000).

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Im Rahmen der Förderperiode gibt es mehrere Auswahlrunden mit entsprechenden Auswahlstichtagen. Alle Anträge, die bis zu einem Stichtag vollständig und auf Förderfähigkeit abschließend geprüft vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.
Die Veröffentlichung der Stichtage erfolgt auf www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Stichwort: Investitionsförderung ländlicher Raum, Formulare/Informationen, Förderprogramm 6301 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000).

Der nächste Stichtag ist der 30. September 2021.  

Hinweis: Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen bzw. deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, nehmen an diesem Auswahllauf nicht teil. Die Antragsbearbeitung beansprucht ca. 4-6 Wochen.

 

 

Ansprechpartnerin

Claudia Weber

Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2603
E-Mail 

Formulare und Richtlinien

 

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