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Agrarförderung

InVeKoS - Einzelbetriebliche Förderung - Überbetriebliche Förderung -

Gemeinschaftsaufgabe und Landesprogramme zur Förderung der Landwirtschaft

In der Agrarförderung werden folgende Bereiche im Referat - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei,  Forst- und Jagdhoheit - bearbeitet:

EU-Agrarförderung

Das Referat - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei,  Forst- und Jagdhoheit - überwacht die Maßnahmen der umweltbezogenen Fördermaßnahmen sowie der Betriebsprämiengewährung nach den Vorgaben des Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-Systems (InVeKoS). Der ordnungsgemäße Verwaltungsvollzug bei der Erfassung, Kontrolle, Bewilligung und Zahlbarmachung der Anträge, die bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen sind, steht dabei im Vordergrund.

Das Referat ist auch für die Entscheidung über Widersprüche in den Förderverfahren zuständig.

Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Richtlinien und Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Der Großteil dieser Förderungen erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

Die Antragsannahme, Bewilligung und Kontrolle der bewilligten Mittel erfolgt durch die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Das Referat hat die Fachaufsicht und ist auch für die Entscheidung über die Widersprüche im Förderverfahren zuständig.

 

 

 

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