Erlaubnisverfahren nach § 8 WHG und Genehmigungsverfahren nach § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Solvay Chemicals GmbH
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser und Niederschlagswasser in die Saale nach § 8 WHG und Antrag auf Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage Kalkteich 16/17 nach § 60 Abs. 3 WHG
Hier gelangen Sie zu den Antragsunterlagen.
Öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes, Referat Abwasser
Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 73 Abs. 3, Satz 1 und Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie § 4 Abs. 1 Industriekläranlagenzulassungsverordnung (IZÜV) i.V.m. § 10 Abs. 3 und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. §§ 9 und 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie §§ 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
1.
Die Solvay Chemicals GmbH, aktuell firmierend als Solvay GmbH, Hans-Böckler-Allee 20 in 30173 Hannover hat für ihr Werk in Bernburg, Köthensche Straße 1 in 06406 Bernburg mit Schreiben vom 23. Mai 2023 einen Antrag gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Kalkteich 16/17) bei der zuständigen oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt gestellt. Die Antragsunterlagen wurden am 30. September 2025 um die Nachtragsunterlagen (N1 – N9) erweitert.
Die schon vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen (Kalkteiche) nehmen bereits jetzt das industrielle Abwasser der Solvay GmbH, Werk Bernburg zur Behandlung auf.
Aufgrund der bestehenden Technologie der mechanischen Abwasserbehandlung durch Absetzung der Feststoffe, erreichen die vorhandenen Kalkteiche regelmäßig ihre baulich genehmigte Kapazitätsgrenze, sodass ein neuer Kalkteich errichtet werden muss.
Mit der geplanten Errichtung soll keine Erhöhung der Behandlungskapazität geschaffen werden.
Der Kalkteich soll in der Stadt Nienburg, Gemarkung Nienburg, Flur 17, 18 und 19 mit einer geplanten Grundfläche von ca. 110 ha errichtet werden.
Die Errichtung und der Betrieb des Kalkteichs 16/17 bedürfen gemäß § 60 Abs. 3 WHG i.V.m. § 81 Abs. 3 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 3 Nr. 2 WHG, da der Kalkteich 16/17 eine eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Sinne der Industrie-Emissionsrichtlinie ist. Es sind die Regelungen der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) anzuwenden.
Zusätzlich besteht für die geplante Errichtung des Kalkteichs 16/17, die eine wesentliche Änderung der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage darstellt, aufgrund der im Antrag angegebenen Größen- und Leistungswerte gemäß § 9 Abs. 2 Nr.1 UVPG i.V.m. Anlage 1, Punkt 13.1.2 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.
Die bereits durchgeführte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass nach Einschätzung der zuständigen oberen Wasserbehörde des Landesverwaltungsamts die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
2.
Gleichzeitig beantragte die Solvay Chemicals GmbH, aktuell firmierend als Solvay GmbH, ebenfalls mit Schreiben vom 23. Mai 2023 die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Produktionsabwassers, des Kühlabwassers und des Niederschlagswassers des Standortes Bernburg über mehrere Einleitstellen in die Saale, was eine Fortsetzung der derzeit gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis darstellt. Diese Erlaubnis des Regierungspräsidiums Dessau vom 13. August 2003 in Form des 18. Änderungsbescheides vom 21. Dezember 2021 ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Mit Schreiben vom 07. Dezember 2023 wurde zusätzlich der vorzeitige Beginn beantragt, der mit dem Bescheid vom 21. Dezember 2023 bewilligt und bis zum 31. Dezember 2025 befristet ist.
Die Einleitstellen in die Saale befinden sich in der Stadt Bernburg (Fluss-km rechtes Ufer 33,97; 34,63; 34, 90; linkes Ufer 31,75; 34,95) und der Stadt Nienburg (Fluss-km rechtes Ufer 30,00; 28,49)
Die oben genannten Anträge, die Nachreichungen sowie die entsprechenden Unterlagen einschließlich des Umweltberichtes sind in der Zeit vom
24. November 2025 – 23. Dezember 2025
bei den nachfolgend genannten Behörden ausgelegt und können von jedermann zu den angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden.
Es gelten die jeweiligen lokalen Regelungen zu den Betretungsrechten der Verwaltungsgebäude.
1. Landesverwaltungsamt
Auslegungsort: Referat Abwasser, Dessauer Straße 70, 06118 Halle,
Raum 64
Dienstzeiten: Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr,
Montag – Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr.
Es wird gebeten, die beabsichtigte Einsichtnahme zuvor telefonisch unter 0345-5142834 zu vereinbaren.
2. Stadt Nienburg
Auslegungsort: Bürgerbüro, Marktplatz 1, 06429 Nienburg (Saale)
Dienstzeiten: Montag geschlossen,
Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr,
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr,
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.
3. Stadt Bernburg
Auslegungsort: Rathaus II, Planungsamt, Schlossstraße11, 06406 Bernburg (Saale),
Raum 127
Dienstzeiten: Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr,
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr,
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr.
Es wird gebeten, die beabsichtigte Einsichtnahme zuvor telefonisch unter 03471-659427 zu vereinbaren.
Darüber hinaus wird gemäß §§ 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass die Anträge und Unterlagen zu diesem Vorhaben zeitgleich auf dem Internetportal des Landesverwaltungsamtes unter folgendem Link eingesehen werden können:
Hier gelangen Sie zu den Antragsunterlagen. (324 MB)
Einwendungen gegen das Vorhaben von jedermann sowie Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis einzulegen, können schriftlich oder zur Niederschrift in der Zeit vom:
24. November 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026
bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungsamt) sowie bei den Städten Nienburg und Bernburg vorgebracht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen soll erkennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.
Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert werden, wird gesondert bekannt gemacht.
Landesverwaltungsamt
Referat Abwasser





