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Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für Abwassereinleitungen in Gewässer / Zulassung einer Abwasserbehandlungsanlage

Kommunalabwasser

Für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer erteilt das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis, wenn

  • dort der Größenklasse 5 (BSB5-Fracht größer als 6.000 kg/d, das entspricht mehr als 100.000 Einwohnergleichwerte) zugeordnet ist.

Für die Errichtung und den Betrieb sowie die wesentliche Änderung einer Kläranlage erteilt das Landesverwaltungsamt die Genehmigung nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz, wenn für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Die Genehmigung enthält alle nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Genehmigungen für die Anlage sowie die Baugenehmigung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formloser Antrag:
    • Daten des Antragstellers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
    • Daten des  Planverfassers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
  • örtliche Lage des Baugrundstückes/ der Einleitstelle (Katasterauszug)
  • Art und Umfang der Einleitung
  • Einleitgewässer
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtskarte M 1:25.000 mit eingezeichnetem Vorhaben
  • Lageplan M 1:5.000 mit Einleitgewässer, geplanter Maßnahme, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete 
  • Baupläne (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) mit Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Klärtechnische Berechnung
  • Hydraulischer Längsschnitt
  • wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag

Bei Genehmigungsverfahren werden zusätzlich zu den o. g. Antragsunterlagen in einer An-tragskonferenz die weiterhin benötigten Antragsunterlagen sowie der Untersuchungsrahmen gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt.

Rechtsgrundlagen:

§§ 8 bis 13, §§ 57 und 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§§ 4, 5 Absatz 1 Ziffer 4 und 5, § 11 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Ansprechpartnerin:

Referentin für Kommunalabwasser
Birgit Heinrich

Telefon: +49 345 514-2858
E-Mail

 

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