Staatsprüfungen für Gesundheitsberufe
Informationen zum Datenschutz – LPA Sachsen-Anhalt
Die Anmeldung zu den Staatsprüfungen in den akademischen Gesundheitsberufen und die Beantragung der Berufsausübungsberechtigung kann online vorgenommen werden. Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) Sachsen-Anhalt nutzt zur Unterstützung der Prüfungsabläufe und Anerkennungsverfahren in den Heilberufen das Softwaresystem SUPRA der Firma GAI NetConsult GmbH Berlin. Zudem findet in Zusammenhang mit allen Staatsprüfungen ein Datenaustausch aller mitgeteilten persönlichen Daten mit den jeweiligen Universitäten und bei den Prüfungen, die zentral über das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz durchgeführt werden und dem LPA statt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragstellerinnen und -antragsteller erfolgt dabei stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem jeweils geltenden Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA). Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen personenbezogenen Daten informieren. Ferner klären wir Sie mittels dieser Datenschutzerklärung über die Ihnen zustehenden Rechte auf.
Die Datenschutzerklärung als Datei finden Sie hier:
Die Organisation, Zulassung und Durchführung der Staatsprüfungen einschließlich der Zeugniserteilung erfolgt in den Studienrichtungen
- Medizin
- Zahnmedizin
- Pharmazie
- Psychologische Psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Lebensmittelchemie.
Unter der entsprechenden Studienrichtung erhalten Sie nähere Hinweise zur Ausbildung und den Ansprechpartnern sowie Antragsformulare.
Information für den Bereich inländische akademische Abschlüsse
Änderung im Geschäftsgang zum 01.01.2020
Ab dem 01.01.2020 werden von den Mitarbeitern des LPA keine Unterlagen mehr persönlich entgegengenommen. Diese sind vorzugsweise auf dem Postweg einzureichen, hilfsweise können
diese in den aufgestellten Postbehältern gegenüber vom Raum 327 eingeworfen werden.
Antragsbegründende Unterlagen (insbesondere Nachweise über Krankenpflegedienst, Erste Hilfe, Famulaturen, Praktisches Jahr sowie -für Studierende der Pharmazie- BBU-Bescheinigungen, Leistungsnachweise und Bescheinigungen über die praktische Ausbildung) sind im Original vorzulegen und verbleiben künftig in den hiesigen Vorgangsakten. Wir senden diese nicht mehr zurück.
Fertigen Sie sich ggf. vor Abgabe eine Ablichtung für Ihre Unterlagen.
Außer den o.g. Unterlagen sind grundsätzlich keine Originale mehr vorzulegen. Reichen Sie bitte stattdessen amtlich beglaubigte Kopien ein (für Personalausweis/Reisepass, Zeugnisse, Anrechnungsbescheide, Urkunden erfolgreich abgeschlossener Ausbildungen etc.) . Bei Personenstandsurkunden (wie Geburts-/Eheurkunde) legen Sie bitte eine Abschrift vom Standesamt vor.
Diese Unterlagen verbleiben ebenfalls in den hiesigen Vorgangsakten.
Im Einzelfall setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bearbeiterin in Verbindung.