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Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, bedarf der Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Krankenpflegehelfer
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Operationstechnischer Assistent
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Physiotherapeut
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • MTA-Labor
  • MTA-Radiologie
  • MTA-Funktionsdiagnostik
  • Veterinär-MTA
  • Orthoptist
  • Ergotherapeut
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Rettungsassistent
  • Notfallsanitäter

Voraussetzungen

Die Erlaubnisse werden auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet ist und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • eigenhändig unterzeichneter Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in amtlich beglaubigter Kopie (oder durch Bildungseinrichtung)
  • ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate
  • Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG,
    nicht älter als drei Monate
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Weitere Hinweise für Masseure und medizinische Bademeister sowie Rettungsassistenten:

Die praktische Tätigkeit muss an einer ermächtigten Einrichtung erfolgt sein und nachgewiesen werden.

Bescheinigung - über die Ableistung der praktischen Tätigkeit für Rettungsassistenten (nicht barrierefrei)

Bescheinigung - über die Ableistung der praktischen Tätigkeit für Masseure und medizinische Bademeister (nicht barrierefrei)

Kosten der Erlaubnis

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 65,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.

Ansprechpartner

Beruf

Ansprechpartner

Telefon

Podologen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer,
Hebammen/Entbindungspfleger,  Operationstechnische Assistenten

Frau Löwig


Frau Hübenthal

+49 345 514-3281
E-mail

+49 345 514-3274
E-mail

Diätassistenten, Logopäden, Physiotherapeuten,
Masseure und medizinische Bademeister, MTA-Labor, MTA-Radiologie, MTA-Funktionsdiagnostik, Veterinär-MTA, Orthoptisten

Frau Helm

+49 345 514-3276
E-mail

Rettungsassistenten, Notfallsanitäter

Frau Küchenhoff

 +49 345 514-3275
E-Mail

Ergotherapeuten, Altenpfleger, Pharmazeutisch-technische Assistentin

 

 

+49 345 514-3203
E-Mail

Ausländische BerufsabschlüsseFrau Lorenz

 +49 345 514-3067
E-Mail

Ausstellen von Ersatzurkunden / Ersatzzeugnissen

Im Ausnahmefall kann die Ausstellung einer Ersatzurkunde / eines Ersatzzeugnisses beantragt werden.

Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine eidesstattliche Erklärung, dass die Originalurkunde unwiederbringlich verloren gegangen ist, nicht ruht oder widerrufen wurde
  • Führungszeugnis der Belegart "0", nicht älter als drei Monate (nur bei Ersatzurkunde)
  • ggf. beglaubigter Nachweis über die Namensänderung
  • Kopie der Urkunde, sofern vorhanden.

Die Gebühren für die Erteilung der Ersatzurkunde betragen derzeit 35,00 € / für die Erteilung des Ersatzzeugnisses derzeit 4,60 € und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.


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Formulare und Merkblätter

Absolvieren der Ausbildung in Deutschland

zusätzlich bei Absolvieren der Ausbildung im Ausland

 

 

Kontakt

Landesverwaltungsamt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Fax: +49 345 514-3279

Postanschrift

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)