Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe
Für die befristete Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland wird eine Berufserlaubnis benötigt, welche im Land Sachsen-Anhalt ausschließlich beschränkt auf eine konkrete Stelle in einem Krankenhaus, einer Praxis oder anderen medizinischen Einrichtung entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Grundlage erteilt werden kann.
Voraussetzungen
Die Berufserlaubnis setzt eine abgeschlossene Ausbildung im Ausland im Sinne des jeweiligen Berufsrechtes sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis ist an keine Frist gebunden.
Kosten der Erlaubnis
Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erteilung der Berufserlaubnis im Regelfall Gebühren in Höhe von 170,00 EURO erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Berufserlaubnis.
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.
Ansprechpartner:
Ärzte / Zahnärzte / Apotheker - mit Abschluss im Ausland
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Im Rahmen der Antragsstellung wird empfohlen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihnen eine bestmögliche Beratung gewähren können (derzeit pandemiebedingt nicht möglich).
Terminvereinbarung:
Termine können bei Frau Göhring unter folgender E-Mail-Adresse vereinbart werden (derzeit pandemiebedingt nicht möglich):
ina.goehring(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
HINWEIS:
Für die Vorbereitung zum Fachsprachentest bei den jeweiligen Berufskammern, aber auch, um eine bessere Kommunikation sowie ein zügiges Antragsverfahren gewährleisten zu können, wird die Absolvierung eines GER-B2 Sprachzertifikates vor Antragstellung empfohlen.
Die Erteilung einer Berufserlaubnis setzt eine verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt voraus. Aufgrund dessen empfehlen wir, dass Sie bereits vor Antragstellung eine Einstellungszusage nachweisen können.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine inhaltliche Prüfung Ihres Verwaltungsvorganges erst dann erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gegebenenfalls weitere Unterlagen abgefordert werden können.
Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche derzeit pandemiebedingt nicht stattfinden. Ausnahmen legt Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter fest:
Frau Göhring (zentrale Ansprechpartnerin für Ärzte / Zahnärzte / Apotheker - mit Abschluss im Ausland)
Tel.: +49 345 514-3268
E-Mail
Psychologische Psychotherapeuten / Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten
Frau Schönian
Tel.: +49 345 514-3264
E-Mail
Formulare und Merkblätter (PDF-Dateien sind nicht barrierefrei)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
- Allgemeines Hinweisblatt zur Form einzureichender Unterlagen, Beglaubigungen u. Übersetzungen
- Checkliste für die erneute Beantragung der Berufserlaubnis
- Merkblatt für ausländische Antragsteller zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse Stand 21.09.2020
- Straffreiheitserklärung
- ärztliche Bescheinigung
- Einverständniserklärung
- Antrag auf Änderung der Berufserlaubnis
- Antragsrücknahme
- Einverständniserklärung zur Echtheitsprüfung von Ausbildungsnachweisen
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