Approbationen für Gesundheitsberufe
Für die dauerhafte Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland wird eine Approbation benötigt.
Voraussetzungen
Die Approbation setzt einen erfolgreichen Studienabschluss in Sachsen-Anhalt oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an keine Frist gebunden.
Kosten der Approbation
Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erteilung einer Approbation Gebühren in Höhe von 150,00 EURO bzw. 250,00 EURO erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.
Ansprechpartner
Ärzte / Zahnärzte / Apotheker - mit Abschluss im Ausland
Aktuelle Meldung zu den Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen für Ärzte
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Pandemie weist das Landesprüfungsamt auf das angepasste Hygienekonzept in den Räumen des Dorothea-Erxleben-Lernzentrum Halle hin, damit weiterhin die Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen stattfinden können:
Vor Ort gilt ein 2G+-Konzept, d.h. nur doppelt geimpfte Prüflinge, Prüfer, Prüfungsaufsicht und Simulationspersonen dürfen an der Prüfung teilnehmen. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Tests für Prüfer, Prüflinge und Simulationspersonen werden vor Ort angeboten, ebenso FFP2-Masken. Ferner werden auch Tests aus einem Testzentrum und eigene FFP2-Masken akzeptiert. Ein PCR Test darf nicht älter als 48 Stunden und ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis und der Impfnachweis ist entsprechend vorzuweisen (z.B. ausgedruckt oder digital).
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Im Rahmen der Antragsstellung wird empfohlen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihnen eine bestmögliche Beratung gewähren können.
Terminvereinbarung:
Termine können bei Frau Göhring unter folgender E-Mail-Adresse vereinbart werden:
ina.goehring(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Bitte bringen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin eine Kopie Ihrer Terminbestätigung mit.
HINWEIS:
Für die Vorbereitung zum Fachsprachentest bei den jeweiligen Referenzkammern, aber auch, um eine bessere Kommunikation sowie ein zügiges Antragsverfahren gewährleisten zu können, wird die Absolvierung eines GER-B2 Sprachzertifikates vor Antragstellung empfohlen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine inhaltliche Prüfung Ihres Verwaltungsvorganges erst dann erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gegebenenfalls weitere Unterlagen abgefordert werden können.
Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche grundsätzlich nach vorheriger Terminabstimmung per E-Mail mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter geführt werden sollten:
Beruf | Zuständigkeit | Ansprechpartner |
---|---|---|
Arzt | Absolventen der Universität Magdeburg | Frau Zachow |
Absolventen der Universität Halle | Frau Denecke | |
Abschluss der Ausbildung im Ausland | Frau Göhring (zentrale Ansprechpartnerin) | |
Zahnarzt und Apotheker | Absolventen der Universität Halle | Frau Kunkel |
Abschluss der Ausbildung im Ausland |
Frau Göhring (zentrale Ansprechpartnerin) | |
Psychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut | Frau Schönian |
Vordrucke für Absolventen der Universität Halle/Magdeburg
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut (-in) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (-in)
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker / Apothekerin
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin
Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader in der aktuellsten Version empfohlen!
Generell empfiehlt es sich bei browserbedingten Problemen mit PDF-Formularen, diese auf die Festplatte zu speichern und dort, d.h. außerhalb eines Browsers, zu öffnen.
Vordrucke für Antragsteller, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben (nicht barrierefrei)
- Antrag auf Erteilung der Approbation nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland
- Allgemeines Hinweisblatt zur Form anzureichender Unterlagen, zu Beglaubigungen und Übersetzungen
- Checkliste für die Beantragung der Approbation nach Absolvieren der Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- Merkblatt für ausländische Antragsteller zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse
- Straffreiheitserklärung
- ärztliche Bescheinigung
- Einverständniserklärung Arbeitgeber
- Antragsrücknahme
- Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung - Ärzte
- Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung - Apotheker
- Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung - Zahnärzte
- Einverständniserklärung für die Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
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