Landesjugendhilfeplanung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gesetzlich zur Planung verpflichtet (SGB VIII §§ 80 und 85).
Im Rahmen der landesweiten Planung wurde durch den LJHA am 12.06.2017 der Schwerpunkt "Familienarbeit/Familienbildung/Familienförderung" ausgewählt.
Der Planungsbericht wurde am 04.02.2019 angenommen und steht hier zum Download bereit.
Empfehlungen und Anregungen des Landesjugendhilfeausschusses für die kommunale Ebene auf Grundlage der landesweiten Jugendhilfeplanung zum Thema Familie, Familienarbeit, Familienbildung (Landesfamilienförderplanung) - beschlossen am 24.06.2019