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Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) gemäß Paragraph 42 a fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)

Am 01.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BGBl. Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42 vom 30.10.2015) in Kraft.
Im Referat 502 - Familie und Frauen wurde die zuständige Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) eingerichtet.

Aufgaben der Landesstelle UMA

Die Landesstelle nimmt gemäß Paragraph 42a fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht die folgenden Aufgaben wahr:

  • Entscheidung über die Zuweisung (landesinterne und vom Bund) von UMA an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Bearbeitung von Ausschlüssen von der Verteilung
  • Koordination und Steuerung der werktäglichen Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an das Bundesverwaltungsamt zur Anzahl der UMA in Sachsen-Anhalt
  • Überwachung und Steuerung der Beachtung der Verteilquoten auf Bundes- und Landesebene
  • Koordination des Austausches der erforderlichen personenbezogenen Daten der UMA zwischen den Landesstellen und den abgebenden und aufnehmenden Jugendämtern
  • Ansprechpartner bei Fragen und Problemen des Verteilverfahrens

Ansprechpersonen der Landesstelle

Referent:in: N.N.

Vertretung: Frau Lück

Telefon: +49 345 514-1388
E-Mail

Herr Fischer

Telefon: +49 345 514-1662
E-Mail

Frau Friedrich

Telefon: +49 345 514-1864
E-Mail

Fax: +49 345 514-1719

Frau Ludwig

Telefon: +49 345 514-2071
E-Mail

Funktionspostfach

Fax: +49 345 514-1719
E-Mail

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)

FAQ´s

Häufig gestellte Fragen an die Landesstelle und deren Antworten finden Sie hier.

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)