Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) gemäß Paragraph 42 a fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)
Am 01.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BGBl. Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42 vom 30.10.2015) in Kraft.
Im Referat 502 - Familie und Frauen wurde die zuständige Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) eingerichtet.
Aufgaben der Landesstelle UMA
Die Landesstelle nimmt gemäß Paragraph 42a fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht die folgenden Aufgaben wahr:
- Entscheidung über die Zuweisung (landesinterne und vom Bund) von UMA an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Bearbeitung von Ausschlüssen von der Verteilung
- Koordination und Steuerung der werktäglichen Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an das Bundesverwaltungsamt zur Anzahl der UMA in Sachsen-Anhalt
- Überwachung und Steuerung der Beachtung der Verteilquoten auf Bundes- und Landesebene
- Koordination des Austausches der erforderlichen personenbezogenen Daten der UMA zwischen den Landesstellen und den abgebenden und aufnehmenden Jugendämtern
- Ansprechpartner bei Fragen und Problemen des Verteilverfahrens

Ansprechpersonen der Landesstelle
Referent:in: N.N.
Vertretung: Frau Lück
Telefon: +49 345 514-1388
E-Mail
Herr Fischer
Telefon: +49 345 514-1662
E-Mail
Frau Friedrich
Telefon: +49 345 514-1864
E-Mail
Fax: +49 345 514-1719
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)
Formulare
Ablaufschema der Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen bundesweit
Ablaufschema der Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen landesintern
Rundverfügung zur Altersfeststellung (ST)
Handlungsempfehlung zum Umgang mit unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen der (BAGLJÄ, 2017)
Handlungsempfehlung zum Umgang mit unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen der (BAGLJÄ, 2020)