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Förderung von Interventionsstellen „Häusliche Gewalt“


Das Land Sachsen- Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Interventionsstellen.

Aufgabe dieser Einrichtungen ist es, weiblichen und männlichen Opfern häuslicher Gewalt ab 18 Jahren Beratung, Begleitung und Unterstützung nach dem Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 zu gewähren und Präventionsarbeit, Prophylaxe und Krisenintervention im Beratungsprozess zu leisten.

Ansprechpartnerin für die Antragstellung:


Frau Rarrasch

Telefon: +49 345 514-1652
Fax:       +49 345 514-1719
E-Mail


Landesverwaltungsamt

Referat Familie und Frauen (Ref. 502)
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle(Saale)

Rechtsgrundlage:


Paragraf 23 und  Paragraf 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO)


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Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle/Magdeburg: +49 345 514-0

und

Dessau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)