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Verlängerungsoption- gilt nur für Geburten bis 30.6.2015

Auf Antrag kann Ihnen das zustehende Elterngeld für den doppelten Zeitraum ausgezahlt werden. Das monatliche Elterngeld vermindert sich dann um die Hälfte. Monate, für die wegen der Anrechnung anderer Leistungen (zum Beispiel Mutterschaftsgeld) kein Elterngeld gezahlt wird, führen nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums.