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Verlängerungsoption- gilt nur für Geburten bis 30.6.2015

Auf Antrag kann Ihnen das zustehende Elterngeld für den doppelten Zeitraum ausgezahlt werden. Das monatliche Elterngeld vermindert sich dann um die Hälfte. Monate, für die wegen der Anrechnung anderer Leistungen (zum Beispiel Mutterschaftsgeld) kein Elterngeld gezahlt wird, führen nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)