Elterngeld für Nichterwerbstätige
Eltern, die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich.
Eltern, die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich.