Elterngeld
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen, keine volle Erwerbstätigkeit ausüben und deren zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes 250.000 Euro für Alleinerziehende oder 300.000 Euro für Elternpaare nicht übersteigt. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Elternteil reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden bei einem ermittelten Durchschnittseinkommen von bis zu 1.200 Euro mindestens 67 Prozent dieses Einkommens. Liegt das durchschnittliche Einkommen über 1.200 Euro werden mindestens 65 Prozent dieses Einkommens, maximal 1.800 Euro im Monat gezahlt.
Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro.
Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen werden, besteht die Möglichkeit, das Elterngeld PLUS in Anspruch zu nehmen.

- Anspruchsvoraussetzungen
- Höhe des Elterngeldes
- Dauer der Zahlung
- Aufteilen des Anspruches
- Verlängerungsoption (gilt nur für Geburten bis zum 30.6.2015)
- Elterngeld für Nichterwerbstätige
- Elterngeld für Erwerbstätige
- Teilzeiterwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges
- Elterngeld PLUS (gilt nur für Geburten ab dem 1.7.2015)
- Anrechnung von Entgeltersatzleistungen
Für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen werden, gelten folgende Änderungen:
- Die Antragsformulare finden Sie hier.