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Urlaubsanspruch während der Elternzeit


Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den Sie Elternzeit nehmen, um ein Zwölftel kürzen.


Sind Sie während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt, steht Ihnen der Urlaub weiterhin zu.

Steht Ihnen noch Resturlaub aus der Zeit vor dem Beginn der Elternzeit zu, hat Ihnen der Arbeitgeber diesen Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet jedoch das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit, muss der Resturlaub finanziell abgegolten werden.


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