Landesweit anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Grundsätze der Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe
Auf der Grundlage des Beschlusses des LJHA vom 30.11.2020 tritt folgende Regelung in Kraft:
Allgemeine Informationen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII