COVID-19 Auswirkungen auf die Kinderbetreuung [aktualisiert am 29.05.2020]
Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit , Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren sind auf den Seiten FAQs zur Notversorgung eingestellt, die fortlaufend aktualisiert werden.
Allgemeine Hinweise und Informationen zum Corona-Virus (Covid-19) [aktualisiert am 20.04.2020]
Informationen rund um das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Auswirkungen
- Bundesgesundheitsministerium
- Infektionssschutzgesetz
- Robert-Koch-Institut
- Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
- Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: +49 30 346468-100
Maßnahmen der Landesregierung
Für die Informationen der Bürgerinnen und Bürger hat das Land Sachsen-Anhalt eine eigene Seite zum Thema Coronavirus erstelle. Dort finden Sie alle Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen-Anhalt (z.B. alle Eindämmungsverordnungen und die jeweiligen Begründungen).
Informationen zu Gemeinschaftseinrichtungen und zur Notbetreuung
- Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen vom 15.03.2020
- Wer ist eine Schlüsselperson?, dazu die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration LSA vom 17.03.2020 und 24.03.2020
- Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration LSA zur Notbetreuung und zum eingeschränkten Regelbetrieb:
- Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.04.2020
- Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.04.2020
- Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.03.2020
- Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 02.06.2020
Hygienekonzept
Muster Anwesenheitsliste (beim Ausfüllen ist der Datenschutz zu beachten!)
- Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration LSA zur Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz vom 31.03.2020