Förderung der Traditions- und Heimatpflege
Das Land Sachsen-Anhalt fördert gemäß Ziff. 2.4 Buchst. c Kulturförderrichtlinie Projekte der Traditions- und Heimatpflege die im besonderen Landesinteresse stehen.
Die breite Palette dieses Vorderbereiches umfasst die Lokal-, Regional- und Landesgeschichte sowie das Niederdeutsche mit der Mundartenpflege und -förderung.
Zuwendungsfähige Vorhaben können insbesondere sein:
- Projekte zur Pflege und Vermittlung des in Sachsen-Anhalt bestehenden Brauchtums (ausgenommen davon sind karnevalistische Veranstaltungen)
- Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten – besonders des Niederdeutschen
- Kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions- und Heimatfesten, jedoch Jahrfeiern und Stadtfesten nur bei „runden“ Jubiläen, die überregionale Ausstrahlung haben
- Publikationsvorhaben mit Bezug auf lokaler Geschichte und Kultur
- Hinweis: Bei den Druckkostenzuschüssen liegt die mögliche Beteiligung des Landes bei bis zu 50% der Druckkosten.
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sylvia Fohmann
Telefon: +49 345 514-1588
E-Mail






