Förderung der Musik
Zuwendungen werden insbesondere gewährt für folgende Maßnahmen im Bereich der Musik:
- musikalische Projekte, z.B. Konzerte, Werkstätten, Qualifizierungsmaßnahmen
- Projekte zur Förderung des musikalischen Nachwuchses (insbesondere aus Sachsen-Anhalt)
- überregionale bedeutende Festivals
- Künstlerstipendien
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag in zweifacher Ausfertigung ist bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Heidrun Fischer
Telefon: +49 345 514-1580
E-Mail
Nicole Reinert
Telefon: +49 345 514-1535
E-Mail






