Förderung der Museen
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Museen, zum Beispiel für
- überregional bedeutende Ausstellungen und Projekte,
- Verbund- und Vernetzungsprojekte im musealen, wissenschaftlichen und kulturtouristischen Bereich,
- Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
- Verbesserung musealer Standards und der Besucherorientierung,
- Förderung der Bestandsbewahrung und
- Entwicklung überregional bedeutender Sammlungen.
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.






