Förderung der Literatur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für
- Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
- Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
- Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
- Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
- Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sigrun Dittmann
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail






