Kulturland Sachsen-Anhalt
Zuwendungen werden gewährt für künstlerische und kulturelle Schwerpunktvorhaben von landesweiter Bedeutung. Mit der Förderung soll zur Stärkung des Kulturtourismus beigetragen und Jubiläen und Gedenktage besonders beachtet werden. Die Förderung erfolgt dabei in den Bereichen
- Jubiläen und Gedenktage
- Kulturelle Vorbereitung Landesgartenschauen sowie
- Stärkung der kulturtouristischen Landesschwerpunkte
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514 1597
E-Mail