Förderung des internationalen Kulturaustauschs
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich des Europäischen und Internationalen Kulturaustausches, die das kulturelle Geschehen im Land Sachsen-Anhalt bereichern und es international bekannter machen.
Eine vorrangige Förderung erfolgt gegenüber den Schwerpunkten und Partnerregionen des Landes sowie für Vorhaben im Zusammenhang mit Teilhabe an EU-Programmen und ~Projekten.
Partnerschaften des Landes bestehen aktuell mit Armenien, Israel, der Region Centre-Val de Loire (Frankreich) und der Wojewodschaft Masowien (Polen).
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514-1597
E-Mail






