Aufgaben
- Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen
- Zulassung von Ausnahmen nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) für Fütterungsversuche zu Forschungs- und Untersuchungszwecken
- Mitteilung von Untersuchungsergebnissen nach § 44 Abs. 1 LFBG i.V.m. § 2 Abs. 2 MitÜbermitV
- Listen nach Anhang IV, Kaptitel V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 für Sachsen-Anhalt






