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Michael Wersdörfer
Referatsleiter
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Was bedeutet Aufsicht?
Aufsicht bedeutet die Überwachung des Handelns. Man unterscheidet dabei die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht) und die Fachaufsicht. Die Kommunalaufsicht überwacht die Rechtsmäßigkeit des Handelns. Die Fachaufsicht hat neben der Rechtmäßigkeitskontrolle auch die Zweckmäßigkeitskontrolle zur Aufgabe. Das Landesverwaltungsamt ist obere Kommunalaufsichtsbehörde und zuständig für die Landeshauptstadt Magdeburg und die kreisfreien Städte Halle und Dessau-Roßlau, die 11 Landkreise sowie für 15 Zweckverbände. Des Weiteren werden im Rahmen der Fachaufsicht die unteren Kommunalaufsichten bei den Landkreisen unterstützt.
Welche Befugnisse hat die Kommunalaufsicht?
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat ein Unterrichtungsrecht, Beanstandungsrecht sowie Anordnungsrecht und die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann im Weiteren einen Beauftragten zu bestellen. Bestimmte Satzungen, Beschlüsse und andere Maßnahmen der Kommune müssen durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
weitere ausgewählte Aufgaben
- Erstattungsleistungen des Landes Sachsen-Anhalt infolge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
- Angelegenheiten der kommunalen Verfassung und Verwaltung (z.B. Satzungen, ehrenamtliche Tätigkeit, Hoheitszeichen, Gebietsänderungen, Grenzstreitigkeiten, Datenschutz)
- Angelegenheiten der allgemeinen Kommunalaufsicht (z.B. Petitionen, Beschwerden, Verfolgung von Landesrechnungshofvorgängen)
- öffentliches Dienstrecht in den Kommunen
- kommunalen Finanzen (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Vermögen und Schulden)
- Kommunalwirtschaft (wirtschaftliche Betätigungen und Beteiligungen)
- kommunales Abgabenrecht
- Konsolidierung der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
gesetzliche Grundlagen
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der obersten Kommunalaufsicht- dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt






