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Projektförderung

Jessica Berge

Ziel der Projektförderung ist es,

  1. Sportangebote für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten kontinuierlich zu verbessern,
  2. eine gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern an Sportangeboten gemäß ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse zu sichern,
  3. Mitglieder für die Sportvereine zu gewinnen und
  4. die Traditionen des Sports zu pflegen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden

Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport,
  • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt und Drogenprävention,
  • besondere Sportveranstaltungen.

Förderhöhe

Das Land gewährt nach Maßgabe des Haushaltsplanes und auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt Zuwendungen für Projekte im Sport zur Erreichung der oben genannten Ziele.
Die Zuwendung soll 60 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes nicht überschreiten (Förderhöchstsatz). Ein Abweichen über 60 v. H. ist erlaubt, wenn das Ministerium der Abweichung zustimmt und die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme von mehr als 60 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben durch das Land möglich wird. Bei der Entscheidung über abweichende Finanzierungsanteile ist das Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers angemessen zu berücksichtigen.

Zuwendungsfähige Ausgaben
sind Ausgaben, die erst durch das Projekt ausgelöst werden und die dem Zuwendungsempfänger ohne das Projekt nicht entstehen würden. Dazu gehören:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • projektbezogene Sachausgaben (z. B. für Geschäftsbedarf, Arbeitsmaterialien, Schieds- und Startgebühren, behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe, Pokale, Urkunden und Medaillen, Honorare z. B. für Referenten, Reisekosten bis maximal nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Mit Inkrafttreten entsprechenden Landesrechts tritt dieses an die Stelle des Bundesreisekostengesetzes.)

Antragsfrist

Anträge sind unter Beifügung eines Votums des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. grundsätzlich bis zum 30.09. des Vorjahres des Bewilligungsjahres beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

Erforderliche Unterlagen (im Downloadbereich)

  • Antragsformular Projektförderung
  • ausführliche Projektbeschreibung

Leitfaden "Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen"

Tragödien wie die zur Loveparade in Duisburg 2010 waren Ausgangspunkt für das Landesverwaltungsamt als obere Sicherheitsbehörde Sachsen-Anhalts gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport einen Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitskonzepten zu erarbeiten. Der Leitfaden unterstützt die Kommunen bei der Planung, Durchführung, Nachbereitung und Genehmigung von Großveranstaltungen und soll zur Handlungs- und Planungssicherheit beitragen.
>>> Klicken Sie hier, um den Leitfaden (PDF-Datei, nicht barrierefrei) zu öffnen.