Förderung Glücksspielsuchtprävention
Was fördern wir?
Als zuständige Behörde für die Gewährung von Zuwendungen zur Realisierung einer besseren Glücksspielsuchtprävention und -beratung im Land Sachsen-Anhalt gewähren wir Förderungen für die Einrichtung und den Betrieb einer Landeskoordinierungsstelle „Glücksspielsuchtprävention“ und fünf regionalen Schwerpunktberatungsstellen „Glücksspielsucht“ an verschiedenen Standorten im Land Sachsen-Anhalt. Für weiterführende Informationen und Hinweise sowie für die Antragstellung stehen im Downloadbereich u.a. ein Merkblatt und ein Antragsformular zur Verfügung.
Download
Förderrichtlinie/Rechtsgrundlagen/Merkblatt
Antragstellung
- Antragsformular
- Anlage 1a – Konzept zum Betrieb einer Landeskoordinierungsstelle
- Anlage 1b – Konzept zum Betrieb einer regionalen Schwerpunktberatungsstelle
- Anlage 2a – Antragsbegleitende Kalkulation zum Ausgaben- und Finanzierungsplan LKG Anteilfinanzierung
- Anlage 2b – Antragsbegleitende Kalkulation zum Ausgaben- und Finanzierungsplan LKG Vollfinanzierung
- Anlage 2c – Antragsbegleitende Kalkulation zum Ausgaben- und Finanzierungsplan RSB
- Anlage 3 – Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes
- Anlage 4 – Tätigkeitsbeschreibung der zur Förderung beantragten Personalstellen mit detailliertem Anforderungsprofil
- Formulierungshilfe des Bundesverwaltungsamtes
Mittelanforderung
- ist in redaktioneller Bearbeitung
Verwendungsnachweis
- ist in redaktioneller Bearbeitung